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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

a) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen INTERPRES - Sprachdienst (nachstehend INTERPRES oder Auftragnehmer genannt) und den Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Mit der Erteilung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Auftragsbedingungen einverstanden.

b) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für INTERPRES nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich anerkannt wurden.

2. Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

3. Mitwirkungs - und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

a) Der Auftraggeber hat INTERPRES rechtzeitig über die Textsorte, das Fachgebiet, den Verwendungszweck des Textes sowie die Lieferform, den Liefertermin und besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, Layout etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber INTERPRES einen Korrekturabzug zu überlassen.

b) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig INTERPRES zur Verfügung zu stellen (Glossare, des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

c) INTERPRES behält sich vor, Unklarheiten im Ausgangstext mit dem Auftraggeber zu klären oder die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen in allgemein verständlicher Form zu erstellen.

d) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Empfang der Übersetzung unverzüglich schriftlich zu bestätigen.

e) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung der Obliegenheiten des Auftraggebers ergeben, gehen nicht zu Lasten von INTERPRES.

4. Mängelbeseitigung

a) INTERPRES behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf die Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber schriftlich innerhalb von 7 Tagen nach Abgabe der Übersetzung unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist INTERPRES vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.

b) Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 7 Tagen nach Abgabe der Übersetzung schriftlich eingegangen ist.

c) Ist eine Nachbesserung nachweislich erfolglos, hat der Auftraggeber das Recht auf eine angemessene Preisminderung. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.

5. Haftung

a) INTERPRES haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

b) INTERPRES haftet nicht für Übersetzungsfehler, die dadurch verursacht wurden, dass der Auftraggeber INTERPRES unrichtig oder unvollständig informiert hat bzw. die Ausgangstexte und Unterlagen nicht vollständig oder in einem (teilweise) unleserlichem Zustand zur Verfügung gestellt hat.

c) INTERPRES haftet nicht für Beschädigungen oder Verluste, die beim Versand bzw. durch die elektronische Übertragung entstanden sind. INTERPRES haftet nicht für eventuelle Schäden durch Computerviren.

d) INTERPRES haftet nicht für Beschädigung und Verlust von Dokumenten aufgrund höherer Gewalt (Feuer, Wasser, Naturgewalten, Einbruch, Diebstahl). INTERPRES übernimmt im Weiteren keine Haftung für die Nichteinhaltung eines Liefertermins aus Gründen, die sich der objektiven Kontrolle entziehen (höhere Gewalt, Stromausfall, Computerviren etc.). INTERPRES wird den Auftraggeber in solchen Fällen unverzüglich hierüber in Kenntnis setzen.

e) INTERPRES übernimmt keine Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Ausgangstexte sowie für Änderungen an der Übersetzung durch den Auftraggeber oder Dritte.

f) Eine Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrages begrenzt.

6. Berufsgeheimnis

a) INTERPRES verpflichtet sich, Stillschwiegen über alle Tatsachen zu bewahren, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Die Zusammenarbeit mit beauftragten Übersetzern stellt keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht dar.

b) INTERPRES behält sich jedoch vor, den Auftraggeber und/oder Texte, die nach der Übersetzung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, zu Referenzzwecken zu verwenden.

7. Vergütung

a) Die Vergütung ist spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein. Geht der Rechnungsbetrag nicht innerhalb der genannten Zahlungsfrist ein, so gerät der Auftraggeber gemäß Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen ohne Mahnung automatisch in Verzug und es werden ihm die gesetzlich geregelten Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

b) INTERPRES hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. INTERPRES kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann INTERPRES die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig machen.

c) Der Mindestauftrag beträgt 12 € netto.

8. Stornierung des Auftrags

a) INTERPRES behält sich das Recht vor, den Auftrag abzulehnen, sobald dem Auftragnehmer der vollständige Text vorliegt und sich herausstellt, dass er nicht mit den vom Auftraggeber vorab gegebenen Informationen (auch in Form eines Textausschnitts) - insbesondere bzgl. der Art, der Sorte, des Fachgebietes, des Schwierigkeitsgrades des Textes etc. - übereinstimmt. INTERPRES kann darüber hinaus den Auftrag ablehnen, wenn die Inhalte der zu übersetzenden Texte strafbar sind oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ein wie auch immer gearteter Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz wird hierdurch nicht begründet.

b) Eine Stornierung von Seiten des Auftraggebers muss umgehend in schriftlicher Form erfolgen (per Post, E-Mail, Fax). INTERPRES stellt dem Auftraggeber den Teil der Dienstleistung in Rechnung, der zum Zeitpunkt der schriftlichen Benachrichtigung fertig gestellt war.

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

a) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von INTERPRES. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

b) INTERPRES behält sich das Urheberrecht vor.

10. Versand

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Übersetzungen können auf Wunsch des Auftraggebers per Post, Fax oder E-Mail zugesandt werden.

11. Ausführungen durch Dritte

INTERPRES darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern sie das für zweckmäßig oder erforderlich erachtet, Dritter bedienen. Dabei haftet INTERPRES nur für eine sorgfältige Auswahl. Der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl gilt in jedem Fall Genüge getan, wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um einen Übersetzer/Dolmetscher handelt, der für die jeweilige Sprache gerichtlich vereidigt/ermächtigt ist oder über eine anderweitige, anerkannte berufliche und fremdsprachliche Qualifikation verfügt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Kunden und INTERPRES. Ein Kontakt zwischen dem Kunden und einem beauftragten Dritten bedarf einer Einwilligung.

12. Anwendbares Recht

a) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt polnisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Übersetzungsdienstes INTERPRES.
b) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.